Zustimmung zur Veröffentlichung von Fotos

Zustimmung zur Veröffentlichung von Fotos

Einwilligungserklärung

Die von mir auf der Plattform Schau aufs Land zur Verfügung gestellten Fotos/Bilder dürfen

  • auf der Website von Schau aufs Land
  • auf den Schau-aufs-Land-Social-Media-Kanälen
  • in einer App
  • in einer Printausgabe
  • in der Presse

veröffentlicht werden.

Ich bin entweder Urheber:in der Fotos oder habe die Einwilligung des Urhebers bzw. der Urheberin zur Veröffentlichung der Fotos eingeholt.

Ich gebe die Einwilligung zur Veröffentlichung/Vervielfältigung der Fotos, auf denen ich abgebildet bin, auf den oben genannten Medien.

Die auf den Fotos abgebildeten Personen haben die Zustimmung zur Veröffentlichung/Vervielfältigung der Fotos in den oben genannten Medien erteilt. (1)

Falls der Urheber bzw. die Urheberin des/der jeweiligen Fotos genannt werden möchte, bitten wir um Zusendung des Bildtitels, des Namens des Urhebers bzw. der Urheberin und ggf. eines Links mit einer Websiteverweis.

Die Verarbeitung der Daten/Bilder bei Schau aufs Land erfolgt entsprechend der Grundsätze der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten nach Art. 6 DSGVO.

Information über die bestehenden Rechte in Bezug auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Widerspruch:
  1. Du bist jederzeit berechtigt, gegenüber Schau aufs Land um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu deiner Person gespeicherten Daten zu ersuchen und auch zu erhalten.
  2. Du kannst jederzeit die Berichtigung, Löschung und Beschränkung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
  3. Darüber hinaus kannst du jederzeit ohne Angabe von Gründen von deinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen.
  4. Du kannst den Widerruf entweder postalisch oder per E-Mail an Schau aufs Land übermitteln. Es entstehen dir dabei keine anderen Kosten als die Portokosten.

 

(1) Für Schau aufs Land ist es notwendig, sich abzusichern, dass der Urheber bzw. die Urheberin der Fotos bzw. die abgebildete Person jedenfalls die Zustimmung zur Verarbeitung und Veröffentlichung der Bilder gegeben hat. Deshalb muss Schau aufs Land die Ansprüche, die gegen das Unternehmen diesbezüglich geltend gemacht werden, an die Betriebe weitergeben.

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